Das Steuerrekursgericht
ist ein Spezialverwaltungsgericht des Kantons Zürich in Steuersachen. Es ist die erste gerichtliche Instanz, an die Rechtsuchende gelangen können, wenn sie eine Verfügung (in der Regel Einspracheentscheide) der Steuerbehörden anfechten wollen.
Verfahren
Informationen und verfahrensrechtliche Hilfestellung für Rechtsuchende, welche ein durch das Steuerrekursgericht zu beurteilendes Rechtsmittel (Beschwerde oder Rekurs) ergreifen wollen.
Hilfsmittel
In dieser Rubrik sind verschiedene Hilfsmittel enthalten, welche bei diversen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Steuerrekursgericht weiterhelfen.
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Ausschreibung Stelle Ersatzmitglied Steuerrekursgericht für die Periode 1. Juli 2025 -30. Juni 2029
15.01.2025
Das Steuerrekursgericht ist erste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Steuer- und Wehrpflichtersatzabgaberechts. Nach Art. 75 Abs. 1 der Kantonsverfassung wählt der Kantonsrat die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Steuerrekursgerichts, wobei diesem für ein Drittel der Ersatzmitglieder ein Vorschlagsrecht zusteht (§ 113 Abs. 2 Satz 2 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997). Infolge Rücktritts eines bisherigen Ersatzmitglieds suchen wir eine Kandidatin oder einen Kandidaten, welche/n das Gericht dem Kantionsrat als Ersatzmitglied für das Steuerrekursgericht für den vom 1. Juli 2025 - 30. Juni 2029 laufenden Teil der Amtsperiode 1. Juli 2023 - 30. Juni 2029 vorschlagen wird.
Entscheiddatenbank online
Für Ihre Recherchen steht Ihnen eine Datenbank mit Leitentscheiden der Steuerrekurskommissionen 2009 und 2010 sowie des Steuerrekursgerichts ab 2011 zur Verfügung.
Aktuelle Entscheide
Aktuelle Entscheide des Steuerrekursgerichts von allgemeiner Bedeutung werden regelmässig in anonymisierter Form und mit einem Leitsatz versehen in der Rubrik 'Aktuell' veröffentlicht.