Gang des Verfahrens
Ein Beschwerde- bzw. Rekursverfahren vor dem Steuerrekursgericht läuft stets in den folgenden drei Schritten ab:
Zulassungs- und Vernehmlassungsverfahren
Prüfung, ob das Rechtsmittel inhaltlich behandelt werden darf und muss:
- Frist, Form, Inhalt
- Zuständigkeit etc.
und
Sammlung der Parteistandpunkte:
- Beschwerde/Rekurs
- Beschwerde-/Rekursantwort
eventuell
- Replik
- Duplik
Untersuchungs- und Beweisverfahren
Überprüfung / Aufhellung des Sachverhalts durch ergänzende Untersuchung:
- Einholen von schriftlichen Auskünften (der privaten Partei, von Dritten, Amtshilfe)
- Einverlangen von Urkunden
- Sachverständigengutachten
- Befragungen etc.
und/oder
- Abnahme von frist- und formgerecht eingereichten oder angebotenen Beweisen
Einholung der Stellungnahmen zum Untersuchungs - und Beweisergebnis
Entscheidverfahren
Nichtöffentliche Urteilsfindung
- durch die Kammer einer Abteilung des Steuerrekursgerichtes besetzt mit drei RichterInnen
oder bei geringem Streitwert (< FR. 20'000.-)
- durch die/den EinzelrichterIn einer Abteilung
Schriftliche Eröffnung an die Parteien